Stimmtherapie für Jugendliche und Erwachsene

Wer benötigt Stimmtherapie?

bei Stimmstörungen mit beispielsweise:

  • eingeschränkter stimmlicher Belastbarkeit
  • Heiserkeit bis zur Aphonie (Stimmlosigkeit)
  • Veränderung der Stimmlage und Tonhöhe
  • nicht zur geschlechtlichen Identität passendem Stimmklang
  • gestörter Phonationsatmung (Sprechatmung)
  • Räusperzwang, Reizhusten
  • Druck- und Schmerzempfindung
  • fehlender stimmlicher Kommunikationsfähigkeit

können Sie nach einer ärztlichen Abklärung eine Verordnung (Rezept) für eine stimmtherapeutische Behandlung (oft einfach auch “Logopädie” genannt) erhalten.

Der stimmtherapeutischen Behandlung in meiner Praxis geht eine gründliche Anamnese und Diagnostik voraus, aus der sich die Behandlungsschwerpunkte und Ziele ableiten.




Wer verordnet die Therapie?

Eine Verordnung für eine medizinisch notwendige Stimmtherapie können Sie beispielsweise bei Ihrem Hausarzt / Hausärztin oder beim Facharzt: HNO-Arzt oder Phoniater erhalten.




Bezahlt die Krankenkasse meine Stimmtherapie?

 

Wenn Sie privat oder privat mit Beihilfe versichert sind, wird in der Regel Ihre Krankenversicherung die Kosten übernehmen.

Aktuell kann ich in meiner Praxis leider keine Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln.