bei Stimmstörungen mit beispielsweise:
können Sie nach einer ärztlichen Abklärung eine Verordnung (Rezept) für eine stimmtherapeutische Behandlung (oft einfach auch “Logopädie” genannt) erhalten.
Der stimmtherapeutischen Behandlung in meiner Praxis geht eine gründliche Anamnese und Diagnostik voraus, aus der sich die Behandlungsschwerpunkte und Ziele ableiten.
Eine Verordnung für eine medizinisch notwendige Stimmtherapie können Sie beispielsweise bei Ihrem Hausarzt / Hausärztin oder beim Facharzt: HNO-Arzt oder Phoniater erhalten.
Wenn Sie privat oder privat mit Beihilfe versichert sind, wird in der Regel Ihre Krankenversicherung die Kosten übernehmen.
Aktuell kann ich in meiner Praxis leider keine Versicherten der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln.
Sonja Berthel
Stimmtherapie
staatlich geprüfte Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin (Schule
Schlaffhorst-Andersen)
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